un
Deadline for applications
14.2.2026
Jury evaluation
18.3.2026
Shortlist announcement
1.4.2026
Award ceremony
27.8.2026
realized
Aktuelle Phase:
Realisierung Projekt

Was ist un—realized?

Ein nationaler Kunstpreis (Sitz Bern), der noch nicht realisierte Projekte der visuellen Kunst sichtbar macht und die Umsetzung des Siegerprojektes finanziert.

Warum der Fokus auf das Unrealisierte?

Weil viele starke Konzepte im Übergang zur Realisation unsichtbar bleiben und ohne finanzielle Mittel oft unrealisiert bleiben. un—realized würdigt die Idee als eigenständige künstlerische Qualität.

Was suchen wir?

Wir suchen Ideen, die den Mut haben, nicht (oder noch nicht) in bestehende Kunstproduktions-Frameworks zu passen. Im Fokus stehen Projekte, die aufgrund ihrer Radikalität oder Undurchführbarkeit un-realisiert blieben, nicht primär wegen fehlender Budgets. Wir möchten auch das "Unmögliche" anerkennen, indem wir Ideen ernst nehmen, die andere als "zu experimentell" oder "unrealistisch" ablehnen, die aber das Potenzial für einen tiefgreifenden Einfluss auf den künstlerischen Diskurs haben.

Wo findet der Preis statt?

Ab 2026 jährlich in wechselnden Schweizer Städten.

Wer kann sich bewerben?

Professionelle Kunstschaffende und Kollektive der visuellen Kunst, die in der Schweiz leben oder arbeiten sowie Schweizer*Innen die im Ausland leben und arbeiten.

Gibt es Altersgrenzen?

Nein.

Sind Studierende zugelassen?

Ja, sofern eine professionelle Praxis erkennbar ist.

Welche Sparten sind zugelassen?

Visuelle Kunst. Ausgeschlossen: kommerzielle Filme, Dokumentarfilme, Performance.

Ist das Medium Film erlaubt?

Ja. Projekte, die filmische Elemente nutzen oder mit dem Medium Film arbeiten, sind zugelassen – sofern sie sich eindeutig als visuelle, konzeptbasierte Kunst verstehen und nicht als Filmproduktion im erzählerischen oder industriellen Sinn. Entscheidend ist die künstlerische Intention und die Verortung des Projekts im Feld der bildenden Kunst.

Darf ich international zusammenarbeiten?

Ja. Lead muss in der Schweiz leben oder arbeiten oder sind Schweizer Bürger im Ausland.

Wie viele Eingaben pro Person/Kollektiv?

Eine Eingabe pro Call (für Fokus und Fairness).
Projekte dürfen bei mehreren Ausschreibungen eingereicht werden.

Gilt ein Projekt mit Prototyp/Skizzen als unrealisiert?

Ja, solange das Werk nicht öffentlich realisiert/präsentiert/veröffentlicht wurde.

Darf ich eine ältere Idee einreichen?

Ja, wenn sie weiterhin unrealisiert ist.

Darf ich Weiterentwicklungen einer früheren Eingabe einreichen?

Ja.

Welche Unterlagen braucht es?

Pflicht: Projektbeschreibung (Kurz- und Langtext). Gewünscht: Skizzen, Renderings, Fotos, Video, Ton, Recherchematerial, Prototypen, Pläne.

In welchen Sprachen kann eingereicht werden?

DE/FR/IT/EN.

Dateiformate und Anzahl Uploads?

Zum Beispiel Bild (JPG/PNG), Video (MP4/MOV), Audio (WAV/MP3), Text (PDF/DOCX). Max. ca. 10 Dateien (Richtwert).

Braucht es bereits einen Realisationsplan?

Nur, wenn das Projekt den Hauptpreis anstrebt (Budget/Timing grob).

Nach welchen Kriterien wird bewertet?

Nuance, Novelty and Narrative: Konzeptuelle Stärke und Originalität, Klarheit, Relevanz und Beitrag sowie Umsetzbarkeit in verfügbarer Zeit (nur für den Hauptpreis relevant).

Wie läuft das Verfahren?

Vorauswahl (erfüllt Eingabe unsere Kriterien), Jurysitzung für Shortlist und Hauptpreis.

Wie wird mit Interessen­konflikten umgegangen?

Offenlegung; Ausstand der betroffenen Jurymitglieder.

Erhalte ich Feedback?

In der Regel kein individuelles Feedback; Begründungen zur Shortlist/Hauptpreis werden veröffentlicht.

Was umfasst der Hauptpreis?

CHF 20’000 für die Idee und die Umsetzung innerhalb von sechs Monaten bis zum Abschlussevent.

Wie hoch ist der Förderpreis?

Vier Projekte werden mit je CHF 3'000 für die Idee ausgezeichnet. Dem Gewinnerprojekt werden CHF 20'000 für die Idee und die Realisierung zugesprochen.

Sind zusätzliche Drittmittel erlaubt?

Ja, Co-Funding ist möglich (bitte deklarieren).

Bietet der un—realized Art Prize Unterstützung bei der Umsetzung des Gewinnerprojekts?

Ja. Der un—realized Art Prize versteht sich nicht nur als Geldgeber, sondern als aktiver Begleiter künstlerischer Visionen. Neben dem Realisierungsbudget von CHF 20'000 bieten wir dem Gewinnerprojekt optional einen Artist Mentoring Call mit Mitgliedern unserer Fachjury an. In diesem Austausch können geplante Projekte gemeinsam reflektiert, kuratorische oder technische Details verfeinert und die Vision vor der eigentlichen Realisierung geschärft werden. Ziel ist es, die Brücke zwischen der Idee und ihrer bestmöglichen Umsetzung zu schlagen.

Kann das Projekt bereits für eine Ausstellung und Veröffentlichung vorgesehen sein?

Ja, sofern die Veröffentlichung nach dem Abschlussevent des Preises stattfindet (bitte deklarieren).

Welche Kosten sind förderfähig?

Projektbezogene Kosten (Artisthonorar, Produktion, Material, Miete/Leihe, Transport, Technik, Postproduktion, Dokumentation, Mitarbeitende Gage).

Was ist in der Regel nicht förderfähig?

Reine Infrastruktur/Anschaffungen ohne Projektbezug, laufende Betriebskosten, private Reisekosten ohne Projekt­notwendigkeit.

Kann sich das Konzept nach der Auszeichnung ändern?

Angemessene Weiterentwicklung ja, grundlegende Änderungen nur nach Rücksprache (Neubewertung notwendig).

Was, wenn die Realisation scheitert?

Unverzüglich melden; gemeinsam wird über Anpassung, Verschiebung oder Rückabwicklung entschieden.

Wer trägt Rechte, Versicherung und Sicherheit?

Urheberrechte bleiben bei den Kunstschaffenden. Projekt trägt notwendige Versicherungen/Sicherheitsauflagen.

Wer besitzt die Rechte am Werk?

Die Kunstschaffenden. un—realized erhält eine nicht-exklusive Lizenz zur Kommunikation/Präsentation und Archivierung der eingereichten Projekte im zusammenhang mit un—realized sofern sie auf der Shortlist sind. Dies kann analog und digital sein (Web, Social Media, Print).

Wie wird mit sensiblen Inhalten umgegangen?

Es gelten rechtliche Vorgaben (Persönlichkeits-, Urheber-, Jugendschutz-, Sicherheitsrecht).

Wie wird die Shortlist gezeigt?

Öffentliche Präsentation/Publikation der Konzepte wie sie eingereicht wurden, vorwiedegend auf der un—realized Webseite (Format abhängig vom Standort).

Wann ist die Ausschreibung?

Siehe Website/Newsletter (Daten variieren je Ausgabe).

Wann werden Entscheidungen kommuniziert?

Nach der Jurysitzung per E-Mail; Shortlist und Hauptpreis werden publiziert. Nicht berücksichtigte Eingaben bleiben anonym.

Wie werden meine Daten geschützt?

Nach geltendem Datenschutzrecht; nur für die Preisabwicklung und Kommunikation.

Wie wird Fairness sichergestellt?

Transparente Kriterien, Diversität in der Jury, Ausstandsregeln, dokumentierte Verfahren, wechselnde Jury und Leitung.

Ist KI-basierte Kunst zugelassen?

Ja, sofern konzeptuell begründet und Rechte/Quellen geklärt sind.

Darf Performance wirklich nie eingereicht werden?

Der Preis fokussiert visuelle Kunst. Performative Elemente können Teil eines visuellen Konzepts sein, reine Performance ist ausgeschlossen.